Opferhilfe
Tschernich-Weiske: Unbürokratische Hilfeleistungen für Opfer von schweren Gewaltstraftaten
Das CDU-geführte Justizministerium hat heute das Inkrafttreten des Opferhilfefonds des Landes Sachsen-Anhalt verkündet. Der Fond, der auf eine Initiative der Koalitionsfraktionen zurückgeht, gewährt Hilfeleistungen in Form von Einmalzahlungen zur Unterstützung von Opfern schwerer Gewaltstraftaten von landesweiter Bedeutung. Der Opferhilfefonds ist mit 50.000 Euro pro Jahr ausgestattet.
Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Karin Tschernich-Weiske:
„Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass Opfern von Gewalttaten unbürokratische und individuelle Hilfe zuteilwerden kann. Durch Gewaltdelikte kann sich das Leben der Opfer und ihrer Angehörigen von einem auf den anderen Moment verändern. Der Fonds kann das erlittene Unrecht zwar nicht ungeschehen machen, er ist aber Ausdruck von Verantwortung, Solidarität, Mitgefühl und Nächstenliebe gegenüber Betroffenen von Gewaltstraftaten und rückt ihre Bedürfnisse stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. Opfer können nun Hilfe bekommen, die auf ihre jeweilige individuelle Situation und Bedürfnisse zugeschnitten ist.“
Der Fond tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2019 in Kraft und richtet sich insbesondere an Opfer von Großschadensereignissen und Terroranschlägen.
„Auch Betroffene des rechtsterroristischen Anschlags in Halle am 9. Oktober 2019 können Anträge auf Opferhilfe stellen. Kurz vor dem fünften Jahrestag dieses schrecklichen Ereignisses ist dies ein wichtiges Zeichen für die Opfer des Anschlags und ihre Angehörigen“, so Tschernich-Weiske abschließend.