Kinderschutz
Tschernich-Weiske/Teßmann: Quick-Freeze-Regelung ist ein zahnloser Tiger
Die Ampel-Koalition hat sich im Rahmen eines faulen Kompromisses auf neue Ermittlungsmaßnahmen im digitalen Raum geeinigt. Zu der sogenannten Quick-Freeze-Regelung erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Karin Tschernich-Weiske:
„Die Quick-Freeze-Regelung ist im Vergleich zur Speicherung von IP-Adressen ein zahnloser Tiger. Telekommunikationsdaten nur „einzufrieren“, die mangels Speicherpflicht ohnehin nicht von den Providern gesichert werden, macht die Sicherheitsbehörden praktisch handlungsunfähig. Die Ampel stellt damit den Datenschutz über den Opferschutz. Bei schweren Straftaten muss ein effektives Ermittlungsverfahren möglich bleiben.“
Der kinder- und jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tim Teßmann, erklärt dazu:
„Insbesondere im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen, sind Telekommunikationsdaten regelmäßig der einzige Anhaltspunkt. Dass die Ampel-Koalition anstelle einer Speicherung von IP-Adressen auf ein völlig unzureichendes Ermittlungsinstrument setzt, ist ein fatales Signal für die Opfer von Gewalt und Missbrauch. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für uns oberste Priorität – Datenschutz darf nicht länger Täterschutz sein.“