Interkollegialer Ärzteaustausch
Teßmann: Initiative der CDU-Fraktion sichert interkollegialen Ärzteaustausch: der Schutz unserer Kinder hat oberste Priorität
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute eine Änderung des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe beschlossen. Auf Initiative der CDU-Fraktion wurde der interkollegiale Austausch zwischen Ärzten in Fällen von Kindesmisshandlung in das Gesetz aufgenommen und damit rechtlich abgesichert.
Tim Teßmann, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, hob die Bedeutung hervor:
„Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist uns als CDU-Landtagsfraktion ein zentrales Anliegen. Ärzte und Ärztinnen müssen bei einem Verdacht auf Kindesmisshandlungen in der Lage sein, sich auszutauschen und gemeinsam über Diagnosen und Maßnahmen zu beraten – ohne Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen. Mit der rechtlichen Absicherung des interkollegialen Austauschs wollen wir den Medizinern diese Sicherheit bieten.“
Der Austausch soll insbesondere in Fällen von „Doctor-Hopping“ – dem häufigen Wechsel von Ärzten durch die Betroffenen oder ihre Familien, um Misshandlungen zu verschleiern – die frühzeitige Erkennung von Kindesmisshandlungen unterstützen.
„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf eine Kindheit ohne körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt. Der Schutz unserer Jüngsten muss für uns alle oberste Priorität haben“, so Teßmann abschließend.
Der interkollegiale Ärzteaustausch wird als präventive Maßnahme im Kinderschutz einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Misshandlungen leisten und stellt einen weiteren Schritt zur Verbesserung des Schutzes der Kinder in Sachsen-Anhalt dar.