Grundsteuerhebesatzgesetz für Sachsen-Anhalt auf den Weg gebracht
Ruland: Kommunale Selbstverwaltung stärken – faire und gerechte Verteilung der Grundsteuer für die Bürger sichern!
Heute wurde in der Landtagssitzung der Gesetzentwurf für das Grundsteuerhebesatzgesetz für Sachsen-Anhalt eingebracht. Aufgrund der bundesweiten Grundsteuerreform mussten in Sachsen-Anhalt alle Grundstücke neu bewertet werden. Ein Großteil der Neubewertungen ist bereits erfolgt und den Grundstückseigentümern und Kommunen durch Bescheid übermittelt worden.
Hierzu attestiert der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt Stefan Ruland:
„In der Gesamtheit der Datenlage wird deutlich, dass es zu markanten Verschiebungen der Grundsteuerlast zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken kommen kann. Damit die Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung hier individuell regulierend eingreifen können, schafft das Grundsteuerhebesatzgesetz die gesetzliche Grundlage für erstmals differenzierende Hebesätze in Sachsen-Anhalt.“
Der Bund hatte bei der Grundsteuerreform von Anfang an Aufkommensneutralität versprochen und auch immer wieder angekündigt nochmal gesetzlich nach zu justieren. „Passiert ist aber nichts“, so Ruland „und deshalb nehmen wir das Heft selbst in die Hand. So können die Städte und Gemeinden nachsteuern und für eine faire Verteilung der Besteuerung rechtzeitig vor Beginn des neuen Steuerjahres sorgen“, betont Ruland die Eilbedürftigkeit dieses Gesetzes.