Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt
Räuscher: Anpassung an aktuelles Recht und Förderung der Bürgerbeteiligung
Im Rahmen der heutigen Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt wurde über die Änderung des Landeswaldgesetzes diskutiert. Alexander Räuscher, Mitglied der Arbeitsgruppe Landwirtschaft, Ernährung und Forsten der CDU-Landtagsfraktion, erläutert die Notwendigkeit dieser Anpassung:
„Die Änderung des Landeswaldgesetzes wurde erforderlich, da das Bundesverfassungsgericht ein generelles Verbot von Windkraftanlagen im Wald für nicht zulässig erklärt hat. Die Anpassung an geltendes Recht beugt Klagen vor und verhindert den Wildwuchs dieser Anlagen.“
Mit dem sogenannten Wind-an-Land-Gesetz verpflichtet der Bund die Länder zur Ausweisung von 2 % der Landesfläche für Windkraftanlagen. Ergänzend erklärt Räuscher dazu:
„Unser zentrales Anliegen ist dabei die frühzeitige und transparente Information sowie die umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei allen Entscheidungen seitens der Kommunen und Planungsträger.“