Opferhilfefonds
Tschernich-Weiske: Mehr Hilfe für Opfer schwerer Gewaltstraftaten
Der Rechtsausschuss hat heute die Richtlinie zur Gewährung einer einmaligen Hilfeleistung zur Unterstützung von Opfern schwerer Gewaltstraftaten von landesweiter Bedeutung verabschiedet. Der Opferhilfefonds ist mit 50.000 Euro pro Jahr ausgestattet.
Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Karin Tschernich-Weiske: „Der Fonds ist ein Ausdruck von Verantwortung, Solidarität, Mitgefühl und Nächstenliebe gegenüber Betroffenen von Gewaltstraftaten. Menschen, die Opfer von schweren Gewaltstraftaten geworden sind, sollen alle Hilfe bekommen, die zur Verfügung steht.
Ich freue mich, dass der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz heute sein Einvernehmen mit der Richtlinie erklärt hat. Das zuständige Justizministerium wird alles Weitere veranlassen, damit die individuelle ergänzende Unterstützung bald bei den Betroffenen ankommen kann. Als nächster Schritt wird die Kommission gebildet, sodass die Anträge möglichst zeitnah bearbeitet werden können.“