Wassergesetz
Novellierung Wassergesetz, Hietel-Heuer: Meilenstein für nachhaltiges Wassermanagement
„Unser Klima verändert sich und die Sommer sind zunehmend von langen Trockenperioden geprägt. Es ist unser Ziel, Wasser zurückzuhalten, damit es dann verfügbar ist, wenn wir es benötigen. Mit der Novellierung des Wassergesetzes machen wir einen entscheidenden Schritt hin zu einem zukunftsfähigen und nachhaltigen Wassermanagement. Die CDU-Fraktion unterstützt den Gesetzentwurf der Landesregierung, der für Sachsen-Anhalt einen Paradigmenwechsel vom Wasserabfluss hin zum gezielten Wasserrückhalt einleitet“, sagt Sandra Hietel-Heuer, umweltpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Besonders sei die flexible Ausgestaltung des Gesetzes, die den unterschiedlichen Anforderungen in den Regionen Rechnung trägt. Dadurch werde gewährleistet, dass Maßnahmen wie der Bau und die Sanierung von Stauanlagen effizient umgesetzt werden können, um die Stabilität der regionalen Wasserressourcen zu sichern.
Hietel-Heuer weiter: „Der Gesetzentwurf berücksichtigt zentrale Vereinbarungen des Koalitionsvertrags, wie etwa die Entlastung der Waldbesitzer, deren Flächen einen essenziellen Beitrag zur Wasserspeicherung leisten. Mit der klaren Priorisierung der öffentlichen Wasserversorgung und der Einführung einer Experimentierklausel schafft der Entwurf innovative Rahmenbedingungen für zukunftsweisende Lösungen in der Gewässerunterhaltung.“
Die CDU-Fraktion konnte durch die landesweite Kampagne „Blickwinkel Wasser“ wertvolle Impulse für die Gesetzesnovelle gewinnen. In zahlreichen Veranstaltungen wurden die Herausforderungen der Wasserversorgung gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Fachleuten intensiv diskutiert. Daraus ableitend haben wir in den vergangenen Jahren auch darauf geachtet, die entsprechenden finanziellen Mittel für die Investitionen in den Wasserrückhalt zur Verfügung zu stellen. In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2025/2026 setzen wir uns dafür ein, auch in den kommenden Jahren die notwendigen Mittel bereitzustellen.
„Wir wollen den Gesetzentwurf nach der Einbringung im Landtag zügig aber auch gewissenhaft beraten, um ein modernes und wirksames Wassergesetz auf den Weg zu bringen“, so Hietel-Heuer abschließend.