Gefangenentransporte im Maßregelvollzug
Kühn: Sicherheitsstandards wirksam durchsetzen
Am 31. Januar 2024 kam es aufgrund einer Sicherheitslücke beim Transport eines Gefangenen im Maßregelvollzug zu einem Polizeieinsatz. Vor dem Hintergrund hat sich Xenia Kühn, Mitglied der Arbeitsgruppen Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in der Regierungsbefragung an die zuständige Landessozialministerin gewandt. Aus Sicht der Abgeordneten Kühn kam Ministerin Grimm-Benne ihrer Sorgfaltspflicht beim Transport des sogenannten „Paten von Magdeburg“ nicht nach.
„In Sachsen-Anhalt gelten höchste Sicherheitsstandards beim Transport von gefährlichen Straftätern. Diese müssen sowohl im Strafvollzug als auch im Maßregelvollzug konsequent Anwendung finden. Der aktuelle Vorfall bei der Überführung eines Straftäters im Maßregelvollzug offenbart diesbezüglich eklatante Mängel. Wir sehen daher dringenden Handlungsbedarf im zuständigen Sozialministerium. Sicherheitsstandards müssen zum Schutz der Bevölkerung wirksam durchgesetzt werden“, erklärt Xenia Kühn.