Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts
Krull/Ruland: Meilenstein für die Kommunalpolitik
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und FDP ist eine Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG) vereinbart worden. Erklärtes Ziel ist eine moderne, verschlankte, rechtsichere und praxisgerechte Modernisierung des KVG. Das Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts wurde heute im Landtag verabschiedet.
Dazu erklärt Tobias Krull, kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Die Neuregelung des Kommunalverfassungsrechts ist ein Meilenstein für die Kommunalpolitik in Sachsen-Anhalt. Der Änderungs- und Anpassungsbedarf erstreckte sich über alle Bereiche des Kommunalrechts. Wir haben uns bei den Beratungen zum Gesetzesentwurf dafür eingesetzt, dass die bestmöglichen Rahmenbedingungen für das kommunale Mandat geschaffen werden. Bei allen Änderungen stand die kommunale Selbstverwaltung der Städte, Gemeinden und Landkreise im Vordergrund. Die Kommunen haben durch die Änderung beispielsweise die Möglichkeit, hybride Sitzungen abzuhalten. Damit stärken wir die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und kommunalem Ehrenamt. Die Gemeinschaften vor Ort profitieren zudem von der Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung im Bereich der erneuerbaren Energien.“
Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Ruland, ergänzt:
„Die verabschiedete Gesetzesänderung ist eine zeitgemäße und praxisgerechte Fortentwicklung des kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsrechts. Mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Erstellung der Jahresabschlüsse werden die Kommunen mithin selbst die Voraussetzungen dafür schaffen, ihren konkreten Finanzmittelbedarf darzustellen. Diese belastbare Datenbasis ist die Grundlage für das von uns avisierte Gutachten, welches die angemessene und sachgerechte Finanzausstattung aller Kommunen feststellen soll“.