Bundeswaldgesetz – Bommersbach/Feuerborn: Bundesregierung greift in Eigentumsrechte und Berufsfreiheit ein
Die vom grünen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir geplanten Änderungen im Bundeswaldgesetz lehnt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Bommersbach, strikt ab:
„Diese Eingriffe stellen eine verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Bevormundung unserer Waldbesitzer und Forstwirte dar. Darüber hinaus würden die Änderungen zur erheblichen Zunahme der Bürokratie in der Forstverwaltung führen. Das lehnen wir grundlegend ab.“
Bommersbach sieht die die Eigentumsrechte der Waldbesitzer und das Grundrecht der Berufsfreiheit der Forstwirte in Gefahr.
Der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Olaf Feuerborn führt dazu aus:
„Bußgelder und Sanktionen bis hin zur Freiheitsstrafe gehören nicht in das Bundeswaldgesetz. Der Wirtschaftswald zur Holzgewinnung gehört zu der bewährten Waldform, die den Großteil der Waldfläche abdeckt. Waldbesitzer haben ein Recht darauf, ihr Eigentum so zu bewirtschaften, wie sie es für richtig erachten. Der Bundeslandwirtschaftsminister verkauft ein Naturschutzgesetz unter falschem Namen. Eine Novellierung des Waldgesetzes geht nur an der Seite der Waldbesitzer und nicht von oben.“
Nach dem Eklat um den Agrardiesel und die Kfz-Steuer für landwirtschaftliche Maschinen stünde für die CDU-Landtagsfraktion die Frage im Raum, ob Herr Özdemir der Bundeslandwirtschafts- oder lediglich der Naturschutzminister sei.
„Wir setzen uns für die Rücknahme dieser geplanten Neuregelungen ein und kämpfen für unsere Waldbesitzer, Forstunternehmen und Forstwirte“, so Bommersbach und Feuerborn abschließend.