Änderung Landesmediengesetz – Kurze: UKW bleibt und die privaten lokalen Fernsehveranstalter bekommen Unterstützung
„Eine UKW-Übertragung soll für unsere Radiosender weiter möglich sein.“ Das hat der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze, anlässlich der Änderung des Mediengesetzes Sachsen-Anhalts gesagt. Das Abschaltdatum werde ersatzlos gestrichen. Damit könne die Mehrheit der Bevölkerung weiter Radio über UKW hören und die Radiosender bekämen Planungssicherheit.
„Mit der Änderung des Mediengesetzes Sachsen-Anhalt legen wir auch einen Schwerpunkt auf Verbesserungen für die lokalen und privaten TV-Veranstalter“, so Kurze. Wahlwerbespots bei lokalen Rundfunkveranstaltern in Sachsen-Anhalt sollen künftig auch zu Kommunalwahlen möglich sein. Bisher war dies nur anlässlich von Landtags-, Bundestags- und Europawahlen der Fall.
Bessere finanzielle Rahmenbedingungen würden durch die Förderung von Infrastrukturkosten möglich. „Neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk tragen die lokalen Veranstalter zur breiten Meinungsvielfalt und zur Stärkung unsers demokratischen Gemeinwesens bei“, betonte Markus Kurze dazu.