Werbeverbot für Glücksspiel – Krull: Forderung nach Werbeverbot nicht zielführend
Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, fordert sowohl für Alkohol und Tabak als auch für legale Glücksspielangebote ein faktisches Werbeverbot. Damit stellt er die entsprechenden Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag in Frage und greift mithin in die Zuständigkeit der Bundesländer ein.
Dazu erklärt das Mitglied der Arbeitsgruppe Inneres und Sport der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull:
„Zugelassene Spiel- und Wettanbieter sind an strenge Vorgaben zu Jugendschutz und Suchtprävention gebunden. Bei einem Werbeverbot für legale Angebote besteht die erhebliche Gefahr, dass verstärkt unregulierte Spielmöglichkeiten ohne entsprechende Hilfs- und Schutzmechanismen genutzt werden. Wir wollen sicherstellen, dass Menschen mit einem problematischen Suchtverhalten schnell erkannt werden und lehnen die Forderung des Suchtbeauftragten der Bundesregierung daher ab.
Darüber hinaus schließt Blienerts Vorstoß auch Sportwettenanbieter mit ein, die bei einem Totalverbot nicht mehr mit Sportvereinen und -veranstaltern zusammenarbeiten dürften. Die ausbleibenden Werbeeinnahmen würden eine gravierende Finanzierungslücke reißen und damit zulasten des Sports gehen. Das werden wir nicht zulassen.“