Vierter Medienänderungsstaatsvertrag – Kurze: Kein großer, aber ein wichtiger Reformschritt
Der medienpolitische Sprecher und parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze, hat mit Blick auf den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag von „keinem großen, aber einem wichtigen Reformschritt“ für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesprochen.
Unter anderem würden die Anstalten verpflichtet, für eine größtmögliche Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit Sorge zu tragen. Von der Organisationsstruktur über Geschäftsberichte bis hin zu den Bezügen von Intendanten und Direktoren seien alle wesentlichen Informationen auf den Internetseiten der Anstalten zu veröffentlichen. Ebenso die gezahlten Aufwandsentschädigungen, geldwerte Vorteile und Sitzungsgelder. „Das ist nur fair, wenn es sich um Beitragsgelder der Bürger handelt“, betonte Kurze.
„Transparenz, Regeltreue, Aufsicht und Gremienkontrolle im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollen durch die Änderungen im Vierten Medienänderungsstaatsvertrag bundesweit einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen erhalten“, sagte Kurze. Die Änderungen seien Teil der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es würden damit bundesweite Standards geschaffen.
Über ein so genanntes Compliance-Management sowie einen Compliance-Beauftragten pro Anstalt solle die Kontrolle der Einhaltung von Standards, Vorschriften, gesetzlichen Regelungen und internen Regeln erfolgen, erklärte der medienpolitische Sprecher.
„Weitere Regelungen sollen sicherstellen, dass die Mitglieder der Verwaltungsräte der öffentlich-rechtlichen Anstalten künftig – zusammengenommen – über ausreichend Kenntnisse und vertieftes Fachwissen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft, Recht und Medienwirtschaft verfügen“, so Markus Kurze. Dies sei wesentlich, um die sorgfältige Verwendung der Rundfunkbeiträge überwachen zu können.