Umgang mit den Opferentschädigungsgesetz – Godenrath: Ausreichende Unterstützung und sensibler Umgang für Opfer von Gewaltstraftaten
Auf Initiative der CDU-Fraktion wurde heute im Landtag von Sachsen-Anhalt über den Umgang mit dem Opferentschädigungsgesetz debattiert. Dazu erklärt Kerstin Godenrath, Mitglied der innenpolitischen Arbeitsgruppe der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Personen, die aufgrund von Gewalttaten gesundheitliche Schäden erleiden, haben einen Anspruch auf Erstattung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Tatfolgen. Dafür müssen sie aber wissen, dass ihnen durch das Opferentschädigungsgesetz staatliche Hilfeleistung zusteht. Deswegen müssen wir dafür sorgen, dass sie alle wichtigen und notwendigen Informationen bekommen.
Wir wollen außerdem, dass Opfer von Gewaltstraftaten schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten. In der Kommunikation zwischen Behörden und Opfern muss außerdem auf einen sensiblen Umgang geachtet werden. Gewaltstraftaten lösen für die Opfer eine Ausnahmesituation aus. Dies wirkt sich oftmals nicht nur körperlich, sondern auch mental aus. Das muss zwingend beim Umgang mit dem Opferentschädigungsgesetz berücksichtigt werden.“