Rechtsgutachten zur Krankenhausreform – Krull: Ohne die Länder geht es nicht!
Das heute veröffentlichte Rechtsgutachten zur Krankenhausreform macht deutlich, dass die aktuellen Planungen des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach verfassungswidrig sind. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull erklärt dazu:
„Der Eingriff in die Planungshoheit und mithin Gesetzgebungskompetenz der Länder wurde von uns bereits als Kritikpunkt benannt. Neben den fachlichen Bedenken, wie der unzureichenden Berücksichtigung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung, erweisen sich die Reformpläne von Bundesgesundheitsminister Lauterbach damit auch als juristisch nicht tragfähig. Insofern müssen die Bundesländer nun intensiver am Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden. Dabei gilt für uns weiterhin der Grundsatz, dass eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsorientierte Krankenhausstruktur in unserem Bundesland sichergesellt werden muss.
Dafür werden wir uns auch im Rahmen der landeseigenen Planungen zur Krankenhausstruktur einsetzen. Diskussionen über zusätzliche Rettungshubschrauber sind angesichts der Inhalte des Krankenhausgutachtens der Landesregierung als Randthemen zu bewerten, wenngleich diese mitberücksichtigt werden müssen. Wir werden uns auf die bestmögliche medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger konzentrieren.“