Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes – Ruland: Faire Finanzausstattung der kommunalen Familie
Die Landesregierung hat sich heute im Kabinett in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes befasst.
Ausgangspunkt ist das im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vereinbarte unabhängige Gutachten zum horizontalen Finanzausgleich, welches eine effiziente Binnenverteilung der Mittel zum Ziel hat.
Erwartungsgemäß hat die Landesregierung als Folge eines transparenten Verfahrens mit dem Gesetzentwurf die Ergebnisse der Gutachter eins zu eins umgesetzt. Es folgt nun die formale Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, bevor der Gesetzentwurf nach Beschluss durch die Landesregierung als Grundlage für intensive parlamentarische Beratungen unter detaillierter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände und des Landesrechnungshofes dient.
Die CDU Sachsen-Anhalt wird als Kommunalpartei ein waches Auge auf die auskömmliche und gerechte Mittelausstattung unserer kommunalen Familie haben. Dazu konkretisiert der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Stefan Ruland:
„Hierbei werden wir insbesondere die Berücksichtigung der in vielen Bereichen gestiegenen Kosten und der zusätzlichen Belastungen durch Kosten der Unterkunft nach dem SGB II sowie des bereits entstandenen Investitionsstaus fordern.“
Nach Abschluss des gesamten parlamentarischen Verfahrens sei das Ziel ein bedarfsgerechtes Finanzausgleichsgesetz in Sachsen-Anhalt, welches mit transparenten und validen Kriterien die faire Finanzausstattung der kommunalen Familie sichert, so Stefan Ruland abschließend zur finanzpolitischen Zielausrichtung der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt.