Kommunalfinanzen – Krull/Ruland: Forderung nach Jahresabschlüssen – Kommunale Familie auf sichere Füße stellen
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang hat angekündigt, die Regeln für die Erstellung von kommunalen Haushaltsabschlüssen zu verschärfen. Die Ankündigung trifft derzeit auf viel Kritik bei den Kommunen.
Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Seit 2013 ist bekannt, dass die Jahresabschlüsse der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen sind. Das zuständige Ministerium für Inneres und Sport hat bereits im Oktober 2020 mit einem Runderlass für Erleichterungen der Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse gesorgt. Dieser wurde im April 2022 sogar noch einmal erweitert. Nach mehreren Fristverlängerungen und Erleichterungen kann es daher keine Überraschung sein, dass die Jahresabschlüsse nun auch eingefordert werden.“
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Ruland, ergänzt:
„Die Kommunen fordern mehr Geld vom Land und können gleichzeitig nicht nachweisen, wofür das Geld verwendet wird. Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) auf Grundlage des sog. horizontalen Gutachtens sieht 2,1 Milliarden Euro für die finanzielle Ausstattung der Kommunen vor, demnach so viel wie noch nie. Eine noch bessere Ausfinanzierung der Kommunen kann nur durch das sog. vertikale Gutachten ermittelt werden und dafür brauchen wir belastbare Daten. Die Erstellung der Jahresabschlüsse liegt demnach auch im Interesse der Kommunen.“