Kinderschutz – Krull/Teßmann: Kinderschutzpolitiker von CDU und CSU fordern mehr Kinderschutz – auf allen Ebenen!
Die Kinderschutzpolitikerinnen und -politiker von CDU und CSU trafen sich zur diesjährigen Fachtagung in Mainz. Als Abgeordnete von Sachsen-Anhalt nahmen daran Tobias Krull und Tim Teßmann teil.
Als Ergebnisse fordern die Fachpolitiker mehr Kinderschutz in ganz Deutschland. Angesicht der steigenden Zahlen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen bekräftigt der sozialpolitische Sprecher Tobias Krull die dringende Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen. „Es ist erforderlich, geeignete Schutzkonzepte zu entwickeln, die sicherstellen, dass Kinder in allen Umgebungen sicher sind – sei es zu Hause, in der Schule, in der Freizeit oder in öffentlichen Einrichtungen“ fordert Krull.
Schutzkonzepte sind nur dann effektiv, wenn sie in enger Zusammenarbeit zwischen Behörden, den betroffenen Institutionen und der Gemeinschaft als Ganzes entwickelt und umgesetzt werden. „Wir fordern daher die Zusammenarbeit und Koordination aller beteiligten Akteure. Es muss gewährleistet werden, dass die Schutzkonzepte auch in der Praxis gelebt werden und das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht“, so Krull.
Der kinderschutzpolitische Sprecher Tim Teßmann erklärt: „Gewalttätige Eltern wechseln häufig den Kinderarzt, damit die Häufung von Verletzungen ihrer Kinder nicht auffällt („Doktor-hopping“). Denn Ärzten ist es ohne Erlaubnis der Sorgeberechtigten untersagt, sich für ihre Diagnose im Zweifelsfall mit den vormals behandelnden Fachkolleginnen und -kollegen auszutauschen. Der Bund hat durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, in diesem Bereich eigens gesetzgeberisch tätig zu werden. Wir fordern daher, dass alle Bundesländer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und Ärztinnen und Ärzte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung von ihrer Schweigepflicht entbunden werden, damit diese sich untereinander zu Verdachtsfällen austauschen können. Wir arbeiten derzeit an einer entsprechenden Gesetzesänderung des Landes“.
Ergänzend dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher Tobias Krull: „Datenschutz darf kein Täterschutz sein. Wir fordern die Möglichkeiten und Grenzen, die der EuGH in seinem Urteil zur Speicherung von IP-Adressen gesetzt hat, vollständig zu nutzen und durch eine Verkehrsdatenspeicherung den Schutz von Kindern im Internet zu verbessern. Die Verkehrsdatenspeicherung ist ein wichtiges Instrument, um potenzielle Täter zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen. Indem die Internetkommunikation von Verdächtigen aufgezeichnet und mindestens drei Monate gespeichert wird, können Strafverfolgungsbehörden die Beweise sammeln, die sie benötigen, um Täter zu überführen und unsere Kinder zu schützen. Wir verstehen, dass Datenschutzbedenken bei der Verkehrsdatenspeicherung aufkommen können. Daher fordern wir eine sorgfältige Überprüfung der Richtlinien und Verfahren, um sicherzustellen, dass nur relevante Daten gespeichert und nur in Fällen von schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern verwendet werden. Wir glauben, dass wir die richtige Balance finden können, um die Privatsphäre der Bürger zu schützen und gleichzeitig Kinder vor schrecklichen Verbrechen zu bewahren.“