Härtefallfonds – Krull/ Ruland: Bund steht bei Härtefallfonds in der Pflicht
Zur Diskussion zum Härtefallfonds für Ostrentner, Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull:
„Es ist grundsätzlich richtig, den sogenannten Härtefällen bei der Ost-West-Rentenangleichung finanzielle Unterstützung zu gewähren. Der Vorschlag der SPD führt aber nicht zur Lösung, sondern zur Verschärfung der Situation, da ein großer Teil der bei der Rentenüberleitung benachteiligten Menschen keine Berücksichtigung findet. Der in Rede stehende Härtefallfonds weißt jedoch erhebliche Konstruktionsfehler auf. Einerseits ist es aus unserer Sicht nicht zielführend, die Unwuchten bei der Überleitung des DDR-Rentensystems mit den Rentenproblemen der Spätaussiedler und jüdischer Kontingentflüchtlingen in einen Topf zu werfen. Andererseits ist es nicht im Sinne der Betroffenen, dass einzelne Landesregierungen, wie jetzt Thüringen, einseitig die Aufstockung beschließen, statt sich mit den anderen ostdeutschen Bundesländern abzustimmen. Da das Rentenrecht ohnehin dem Bundesrecht zuzuordnen ist, sehen wir hier die Bundesregierung in der Verantwortung, gerechte Lösungen zu finden.“
Der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Stefan Ruland, ergänzt:
„Die Ausstattung des Härtefallfonds mit Landesmitteln in Höhe von 36 Millionen Euro ist unseres Erachtens nicht sachgerecht. Die Ampel-Regierung in Berlin hat die Mittel im Vergleich zu den Planungen der letzten unionsgeführten Regierung halbiert. Dass die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Frau Dr. Pähle unlängst nach den Haushaltsberatungen weitere Millionen fordert, ist mehr als verwunderlich. Wir werden keine Gelder bereitstellen, um die von ihren Genossen verursachte Finanzierungslücke zu schließen.“