Feuerwehrfahrerlaubnisse – Schulenburg: Landesförderung für Feuerwehrfahrerlaubnisse – Nein zu Sonderfahrberechtigungen!
Der Landtag befasste sich heute in einer Debatte mit Feuerwehrfahrerlaubnissen und der Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren Sachsen-Anhalts. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Oberste Priorität hat die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Land, jedoch nicht um jeden Preis – erst recht nicht zum Nachteil der Sicherheit der Kameradinnen und Kameraden und der Verkehrsteilnehmer.
Es wird mit uns keinen Freifahrtschein für Feuerwehreinsätze mit der sogenannten Feuerwehrfahrerlaubnis mit Sonderfahrberechtigung geben. Das lehnen wir aus Gründen der Verkehrssicherheit ab. Aufgrund der spezifischen Bedingungen bei Einsatzfahrten der Feuerwehren ist eine reguläre Fahrschulausbildung und eine externe Prüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer unerlässlich.
Klar ist jedoch, dass die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren erhalten bleiben muss. Das Land hilft den Kommunen dabei, die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren sicherzustellen. Dafür greift das Land den Kommunen finanziell tatkräftig unter die Arme. Beispielsweise wurden im letzten Jahr mit vom Landtag zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln für 130 Feuerwehrfahrzeuge entsprechende Zuwendungsverträge mit den Gemeinden unterzeichnet.
Genauso engagiert wie alle Freiwilligen Feuerwehren, werden wir uns als CDU-Fraktion im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen für den Haushalt 2023 für weitere Unterstützungsmaßnahmen einsetzen.“