Bundesverfassungsgerichtsurteil – Thomas/Ruland: Habeck steht vor der Insolvenzmasse seiner grünen Träume
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat das Karlsruher Bundesverfassungsgerichtsurteil als einstimmiges Ende aller Luftbuchungen und Schattenhaushalte auf Bundesebene bezeichnet. „Herr Habeck steht jetzt vor der Insolvenzmasse grüner Träume“, so Thomas. Die Berliner-Ampel-Regierung müsse jetzt klar aufzeigen, ob sie Wirtschaft, Innovation und Investitionen wolle, oder lieber linksgrüne Prestigeprojekte, die an der Lebenswirklichkeit vorbeigingen und Deutschland weiter in die Krise treiben.
Gleichzeitig warnt Thomas vor Diskussionen um die Aufweichung der Schuldenbremse oder gar Steuererhöhungen. Angesichts der hohen Steuereinnahmen habe Deutschland sicherlich kein Einnahmeproblem. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion wies die Kritik des grünen Bundeswirtschaftsministers an der Verfassungsklage der Union zurück. „Da wird mit Nebelkerzen geworfen, um das eigene Unvermögen zu verschleiern. Wir brauchen jetzt Steuersenkungen, eine Perspektive für die Unternehmen und weitere Investitionen in den Ländern. Wäre die grüne Energiewende tatsächlich erfolgreich, bräuchten wir jetzt keine steuerfinanzierte Energiepreisbremse“, so Thomas.
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Stefan Ruland, bezeichnet das Urteil der Karlsruher Richter als Karlsruher Richter als absehbar für die Berliner Ampel. Die „Umetikettierung“ der Corona Hilfen hätte gegen einfachste finanzpolitische Gesetzmäßigkeiten wie der „Jährlichkeit“ verstoßen. „Wir fordern von der Berliner-Ampel-Regierung offene und ehrliche Haushaltsberatungen mit realistischen Zahlen. Es ist schon jetzt klar: Wenn die Bundesregierung die Vorlagen zum Bundeshaushalt ohne Neuberechnung verabschiedet, steht bereits fest, dass der Haushalt 2024 nicht durchfinanziert ist. Denn die Verpflichtungen aus dem Klima- und Transformationsfonds müssen zusätzlich aus dem regulären Haushalt bezahlt werden. Es fehlt aber das Geld für die geplanten Ausgaben im vorgelegten Etatentwurf. Der Fehlbetrag im Bundeshaushalt darf jetzt nicht Zulasten von Investitionen in den Ländern gehen“, so Ruland.