Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt – Krull: Würdevoller Umgang muss unser Leitbild bei Bestattungen bleiben
Seit langem wird in unserem Bundesland über eine Reform des Bestattungsgesetzes diskutiert. Mit der heutigen Einbringung eines Gesetzentwurfs der Landesregierung wird ein wichtiger Meilenstein gesetzt. Zu dem vorliegenden Vorschlag sagt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Soziales der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull
„Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst eine Vielzahl von brisanten Themen und stellt damit eine grundlegende Reform des Bestattungswesens in unserem Bundesland dar. Die geplanten Änderungen sind für Angehörige von Verstorbenen teilweise enorm. Das parlamentarische Vorgehen muss von Sensibilität, Fingerspitzengefühl und Sorgfalt geprägt sein. Als CDU-Landtagsfraktion werden wir sicherstellen, dass alle zuständigen Akteure, Behörden und Vereinigungen ein offenes Ohr bei uns im Landtag finden. Unser christlich geprägtes Weltbild setzt klare Rahmenbedingungen, zu denen wir stehen. Wir plädieren weiterhin für würdige Grabstellen und die Möglichkeit der öffentlichen Trauer auf Friedhöfen. Der vorliegende Entwurf bildet eine solide Grundlage für weitere Gespräche, doch es sind auch noch einige Fragen zu beantworten. Es ist ebenfalls wichtig und richtig, dass wir den kommunalen Trägern von Friedhöfen gewisse Handlungsoptionen eröffnen.
Die Auswirkungen auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt müssen geklärt werden, bevor wir das Gesetz auf den Weg bringen können. Unser Ziel ist ein respekt- und würdevolles Beratungsergebnis.“