Sicherheits- und Ordnungsgesetz, Schulenburg: Rechtliches Fundament für die Gefahrenabwehr
Die heute von der Landesregierung in den Landtag eingebrachte Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt gestaltet die Eingriffsbefugnisse der Polizei effizienter und harmonisiert sie mit der Rechtslage anderer Länder.
Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Chris Schulenburg: „Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz ist das rechtliche Fundament, um in einem Rechtsstaat Gefahren, die sich z.B. gegen die Bevölkerung oder gegen staatliche Einrichtungen richten, abzuwehren. Wir tun alles dafür, diejenigen zu schützen, die sich im Rahmen staatlichen Handelns selbst in Gefahr bringen müssen, um andere zu schützen. Der Einsatz von Body-Cams hat vor allem eine präventive Funktion. Zudem wird die nachträgliche Aufklärung erleichtert und der oder die Beamte vor ungerechtfertigten Anschuldigungen geschützt. Ein weiteres effektives und effizientes Einsatzmittel ist die elektronische Fußfessel. Damit können wir potenzielle Terroristen rund um die Uhr überwachen, so sparen wir personelle Ressourcen.“