Positionspapier Kinderschutz: Alle Chancen nutzen, um Täter zu finden und im Blick zu behalten
Der neue große Missbrauchskomplex mit mehr als 70 Verdächtigen hat Deutschland erschüttert. In Nordrhein-Westfalen ergaben sich Hinweise auf einen Mann, der seit Anfang Dezember in Untersuchungshaft sitzt und mindestens zwölf Kinder – die Hälfte zum Tatzeitpunkt unter drei Jahre alt – missbraucht haben soll. Durch die Auswertung von Bildern und Videos, die in dessen Wohnung sichergestellt worden sind, ergaben sich Hinweise auf weitere Verdächtige in 14 Bundesländern sowie in Österreich, gegen die nun ermittelt wird. Die Dimension der Fälle hat die mit dem Kinderschutz befassten Fachpolitiker der Landtagsfraktionen von CDU und CSU bewogen, ein Positionspapier mit politischen Forderungen und Zielen zu verfassen.
Dazu erklärt der kinder- und jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tim Teßmann: „Die aktuellen Ermittlungen in 14 deutschen Bundesländern zeigen deutlich: Wenn es gelingt, nur einen einzigen Akteur aus dem dunklen Sumpf des Missbrauchs und der Verbreitung von Missbrauchsbildern zu fischen, so hängt an ihm gleich ein unglaublich großes Netz voll Gleichgesinnter, die sich an dem Elend von Kindern erfreuen und damit ihr widerwärtiges Geschäft betreiben. Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, um so viele Missbrauchstäter wie möglich aus dem Sumpf zu ziehen und diesen Sumpf stetig und hartnäckig weiter auszutrocknen. Jeder Mensch, der sich beim Konsum von Bildern leidender Kinder im Dunkelfeld bisher sicher fühlte, soll wissen: Irgendwann kriegt der Staat dich. Wir werden unsere Kinder mit allen Mitteln schützen.“
Dazu ergänzt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull: „Die Ausmaße dieses Sumpfes sind gigantisch. Für uns ergibt sich aus dem aktuellen Fall noch einmal mit Nachdruck der politische Auftrag, alles zu tun, damit Täter gefasst werden können und wir sie dann vor allem im Blick behalten. Wir haben unsere Forderung bekräftigt, so schnell wie möglich für eine rechtssichere Anwendung der Verkehrsdatenspeicherung im Internet zu sorgen. Wenn die Polizei Hinweise auf die IP-Adresse eines Missbrauchstäters erhält, so muss diese auch zum Täter führen können. Ansonsten macht sich unser Rechtsstaat selbst blind und der Daten- wird zum Täterschutz. Zudem brauchen Fahnderinnen und Fahnder angesichts immer neuer Anbieter von Messengerdiensten neue technische und rechtliche Ermittlungsmöglichkeiten. Die Erkenntnisse über Konsumenten von Missbrauchsdarstellungen müssen stärker präventiv genutzt werden.“