Neufassung Vergabegesetz: Koalitionsfraktionen bringen neues Vergabegesetz auf den Weg
Heute haben sich die Koalitionsfraktionen im Wirtschaftsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt auf die Neufassung des so genannten Vergabegesetzes geeinigt. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat dabei die Kritik der Opposition am neuen Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt zurückgewiesen: „Die Prämisse war, das Gesetz zu verschlanken und praktikabler zu gestalten. Mit der deutlichen Anhebung der Schwellenwerte für Dienst- und Bauleistungen geht eine erhebliche Vereinfachung einher, die vor allem Mittelstand und Handwerk zu Gute kommen. Auch für die öffentliche Hand wird die Auftragsvergabe einfacher. Sachsen-Anhalt liegt damit im oberen Drittel der Länder mit den höchsten Schwellenwerten. So wurden die Schwellenwerte für Dienstleistungen auf 40.000 Euro angehoben. Für Bauleistungen liegen die Schwellenwerte jetzt bei 120.000 Euro und bei 1.000.000 Euro für den Hoch- und Tiefbau.
Für die CDU-Fraktion ist dies ein Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere wurde durch die Koalition die Gültigkeit der Zertifizierungs- und Präqualifizierungsverfahren auf drei Jahre verlängert. Auch wurden vergabefremde Leistungen als ‚Kann-Regelungen‘ aufgenommen, sowie Verweise gestrichen, die bereits durch die europäische und Bundesgesetzgebung geregelt sind. Auch dies ist ein deutlicher Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung und Endbürokratisierung“, so Thomas. In der kommenden Woche soll der Landtag in einer Sitzung über das neue Vergabegesetz abstimmen.