Landesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz – Ruland: Erhöhung so genannter „Gitterzulage“ ist Anerkennung für Arbeit der Beamten in Justizvollzugsanstalten
Zum heute beschlossenen Landesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz des Jahres 2022 sagt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Ruland: „Die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt steht für Recht und Ordnung. Zur Vollziehung der judikativen Gewalt ist die auskömmliche finanzielle Ausstattung der Justizvollzugsanstalten von elementarer Bedeutung. Die Justizvollzugsbeamten und die Beamten, die in geschlossenen Anstalten oder Stationen bei psychiatrischen Krankenanstalten arbeiten, die dem Vollzug der Sicherung dienen sowie in Abschiebehafteinrichtungen tätig sind, leisten einen wichtigen Dienst für die Gesellschaft. Der Dienst ist geprägt durch den ständigen Umgang mit straffällig gewordenen Personen und Menschen mit erhöhter Aggressionsneigung. Die Beamten leisten ihren Dienst unter schwierigen psychischen und physischen Arbeitsbedingungen. Auch Gewalttätigkeiten, Übergriffe und im Extremfall Ausbruchsversuche, der ihrer Obhut anvertrauten Personen, stellen besonders hohe Belastungen für die Beamten dar.“
„Für die CDU ist es daher besonders wichtig, diesen Einsatz der Berufsgruppe nicht nur mit anerkennenden Worten zu honorieren, sondern die bestehende sogenannte ‚Gitterzulage‘ auf das Niveau der Polizeizulage und damit spürbar anzuheben. Im April 2011 wurde die Zulage letztmalig erhöht. Mit der Anpassung will die CDU-Fraktion stellvertretend im Namen vieler Bürger und Bürgerinnen unseren Beamten in den Justizvollzugsanstalten ausdrücklich danken“, so Ruland abschließend.