Klimaproteste Schulenburg: „Frau Lemke verharmlost Straftaten“
Die Klimaproteste in Berlin gehen inzwischen in die dritte Woche. Dabei legen und setzen sich zwischen fünf und 50 Menschen in Warnwesten auf die Fahrbahn und blockieren den Straßenverkehr. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (B90/DIE GRÜNEN) hat die Proteste bei einer Gesprächsrunde der Europe 2022-Konferenz des Tagesspiegel, der ZEIT, des Handelsblattes und der Wirtschaftswoche am Mittwoch verteidigt. Laut Presseberichten machte die Ministerin deutlich, dass es absolut legitim sei, für seine Anliegen auch Formen des zivilen Ungehorsams zu nutzen.
In Bezug auf die versammlungsrechtlichen Aktionen von Klima-Aktivisten in Berlin erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Chris Schulenburg: „Es ist aberwitzig, wenn eine Bundesministerin einen Amtseid leistet und schwört, dass sie angeblich ‚die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen werde‘, dann aber strafbare Handlungen als ‚absolut legitim‘ deklariert. Frau Lemke hat sich mit solch einer Verharmlosung von Straftaten selbst demaskiert. Die Äußerungen zeigen deutlich, dass sie aus ihrer inneren Überzeugung heraus und aus ideologischen Gründen Rechtsbrüche duldet sowie diese als ‚Formen des zivilen Ungehorsams‘ verniedlicht. Frau Lemke ist mit dieser verbalen Entgleisung völlig über das Ziel hinausgeschossen und ist kein Aushängeschild für Sachsen-Anhalt. Wir erwarten, dass sich die Landes-Grünen von diesen Äußerungen ihrer Bundesministerin distanzieren, denn zurzeit hören wir nur großes Schweigen von der Parteiführung.“
Hintergrund:
Laut Medienberichten sprach die Polizei am Dienstag von 228 Ermittlungsverfahren. In knapp 170 Fällen wurden Demonstranten vorläufig festgenommen oder die Personalien festgestellt. Die Polizei zählte vom 24. Januar bis zum 8. Februar an sechs Tagen insgesamt 29 Blockaden auf Straßen und Plätzen in Berlin, darunter auch auf Autobahnausfahrten. Dabei wurden auch Rettungswagen behindert. Bis zum 7. Februar gab es insgesamt 121 Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, weil die Aktionen nicht angemeldet waren. Außerdem wurden knapp 50 Strafanzeigen wegen Nötigung, rund 30 wegen Widerstands gegen die Polizei und weitere wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erfasst.