Jagdrecht: Wolfsbestand regelt sich nicht von allein – Der Wolf muss als Kulturfolger betrachtet werden
In Sachsen-Anhalt erfasst der aktuelle Bericht zum Wolfsmonitoring im Land 22 Rudel und drei Paare mit insgesamt 150 Tieren. Hinzu kommen sechs länderübergreifende Rudel in Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen. Umweltminister Armin Willingmann (SPD) sieht laut gestriger Pressemitteilung eine Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht des Landes skeptisch. Sie hätte praktisch keinerlei Wirkung, weil sich der Schutzstatus dadurch nicht ändere.
Dazu erklärt Alexander Räuscher, Mitglied der Arbeitsgruppe Landwirtschaft, Ernährung und Forsten der CDU-Landtagsfraktion: „Der Minister geht weiter davon aus, dass sich die Wolfsbestände von allein regeln. Auf den Selbstregulierungsmechanismus der Natur kann man in Sachsen-Anhalt aber nicht bauen. Darum wird es in unserer Kulturlandschaft niemals ein ausbalanciertes Gleichgewicht geben. Der Wolf ist klug, neugierig, lernfähig und zeigt keine Scheu vor Siedlungen, Nutztieren oder Menschen. Er muss endlich als Kulturfolger betrachtet werden. In Niedersachsen hat die rasante und ungebremste Entwicklung der Wolfspopulation dazu geführt, dass er ins Jagdrecht aufgenommen wurde. Uns ist bewusst, dass es das Problem nicht löst. Es ist aber ein Schritt in die richtige Richtung.“
Sandra Hietel, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt der CDU-Landtagsfraktion, ergänzt: „Wir fordern ein aktives Wolfsmanagement. Die Bundesregierung muss den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes an die EU melden und auf den Wechsel in Anhang V der FFH-Richtline drängen. Es geht darum, ein weitgehend konfliktfreies Miteinander in unserer Kulturlandschaft zu gewährleisten.“