Jagdrecht: Ein modernes Wolfsmanagement muss die Zahl der Wölfe begrenzen
So erfreulich die Rückkehr des Wolfes aus Sicht des Artenschutzes auch sein mag: Rückblickend ist festzustellen, dass sich eine Vielzahl von früheren Aussagen zur Ausbreitungsgeschwindigkeit, zur Habitatwahl, zum Beutespektrum, zum Verhalten des Wolfes gegenüber Menschen und zum notwendigen Aufwand für den Herdenschutz als unzutreffend erwiesen haben.
Dazu erklärt Alexander Räuscher, Mitglied der Arbeitsgruppe Landwirtschaft, Ernährung und Forsten der CDU-Landtagsfraktion: „Die jüngsten Zahlen bestätigen unsere Befürchtungen, dass ein Kontrollverlust droht. Es muss definiert werden, wie viele Wölfe unsere Kulturlandschaft verträgt. Der Wolf ist keine vom Aussterben bedrohte Art, bedroht aber selbst geschützte Arten. Die Wiederkehr des Wolfs war ein riesiger Feldversuch und dieser Versuch muss nun enden. Ein modernes Wolfsmanagement muss die Zahl der Wölfe begrenzen. Wir sind nun mal ein Industrieland mit urbanen Kulturlandschaften. Eine ungehemmte Ausbreitung der Population ist daher völlig inakzeptabel. Wenn wir den Natur- und Artenschutz ernst nehmen, müssen wir offen über Zielkonflikte sprechen. Tierschutz gilt für alle Tiere, den Wolf sowie auch Hunde und natürlich auch für Nutztiere wie Schafe, Ziegen und Pferde.“
Sandra Hietel, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, ergänzt: „Die CDU-Fraktion befasst sich seit geraumer Zeit mit dem Wolf und mit ihm einhergehende Problematiken. Wir wollen dem Schutz des Wolfes und dem Schutz der Weidetiere gerecht werden sowie ein konfliktfreies Miteinander gewährleisten. Wir fordern daher ein zentrales und länderübergreifendes Wolfsmonitoring, die Umsetzung von Bundesrecht zum Umgang mit ‚Problemwölfen‘, die Aufnahme des Wolfes in das Bundes- und Landesjagdrecht, die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes sowie die Überprüfung des Schutzstatus auf EU-Ebene.“