#IchBinArmutsbetroffen: Chancengleichheit ist der Weg zur Armutsbekämpfung
Steigende Energiepreise, Inflation und die anhaltende Pandemie stellen viele Menschen in Sachsen-Anhalt vor immer größer werdende Herausforderungen bei der Bewältigung ihres Alltags. Kosten für Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs steigen immer weiter. Dies führt zu Sorgen bei den Bürgerinnen und Bürgern. Das war heute Thema einer Aktuellen Debatte im Landtag.
Dazu sagt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Tobias Krull: „Derzeit geht unter #IchBinArmutsbetroffen eine Kampagne von Armut Betroffenen viral. Diese berichten dort über ihren echten Alltag, fernab von TV-Shows, Vorurteilen und Verallgemeinerungen. Wir sehen die Notwendigkeit, diesen Personen die Chancen zu ermöglichen, dass sie mit ihren eigenen Fertig- und Fähigkeiten ein selbstbestimmtes Leben führen können. Dazu bedarf es auch einer Wirtschaftspolitik, die den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt. Denjenigen, die die Unterstützung der Gesellschaft brauchen, sollen diese zielgerichtet erhalten. Bezüglich der Auswirkungen der hohen Inflation, die wir alle unmittelbar zu spüren bekommen, setzen wir darauf, dass alle Bevölkerungsgruppen entlastet werden, auch Rentner/Rentnerinnen und Studentinnen/Studenten. Für uns gehört unter anderem die Anpassung der Einkommenssteuertarife zur Entlastung der Beschäftigen, die Absenkung der Strom- und Energiesteuer und die Erhöhung der Pendlerpauschale mit dazu. Genauso wie die Auszahlung der Energiepreispauschale an alle, nicht nur an die, die lohnsteuer- bzw. einkommenssteuerpflichtig sind.“
Stefan Ruland, Mitglied der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU-Landtagsfraktion, sagt zur Forderung nach einer Übergewinnsteuer: „Die Einführung einer Übergewinnsteuer funktioniert nur über die willkürliche Abgrenzung von angemessenen und ‚Übergewinnen‘. Ein Irrweg, auf den wir uns nicht begeben dürfen.“
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Guido Heuer, ergänzt: „Den Vorstoß der Linksfraktion lehnen wir kategorisch ab. Eine Einteilung in ‚gute und schlechte‘ Gewinne ist rechtlich nahezu unmöglich. Unternehmen, die höhere Gewinne verzeichnen, zahlen ohnehin höhere Steuern. Die Übergewinnsteuer eröffnet die Möglichkeit der staatlichen Willkür bei der Besteuerung je nach politischem Bedarf.“