Erneuerbare Energien – Hietel/Räuscher: Kleinwindenergieanlagen für die Energieerzeugung auch in urbanen Gebieten nutzen
Sachsen-Anhalt nimmt beim Ausbau der Erneuerbaren Energien eine Vorreiterrolle ein. Bis 2030 sollen 80 Prozent der Bruttostromerzeugung aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden. Hierfür muss der weitere Ausbau von Erneuerbarer Energieerzeugung vorangetrieben werden. Wie die Kleine Anfrage der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt nun zeigt, kann auch der urbane Raum zum Erreichen dieses Zieles mehr beitragen als bisher. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, Sandra Hietel-Heuer:
„Unsere Kleine Anfrage zielte auf die Nutzung von Kleinwindenergieanlagen bis zu 10 Metern in urbanen Gebieten und ihren rechtlichen Voraussetzungen zum Bau ab. Das Ergebnis ist ernüchternd. Lediglich in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) wird eine Windenergieanlage bis zu 10 Metern betrieben. Wir sehen hier eindeutig Nachholbedarf in allen kreisfreien Städten unseres Bundeslandes. Kleinwindenergieanlagen bis zu einer Gesamthöhe von 10 Metern und einem Rotordurchmesser bis zu 3 Metern können in Gewerbe- und Industriegebieten verfahrensfrei errichtet werden. Auch auf Hochhäusern lassen sich prinzipiell Kleinwindenergieanlagen errichten. Hier muss natürlich auf die bautechnische Sicherheit Rücksicht genommen werden.“
Das Mitglied der Arbeitsgruppe Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, Alexander Räuscher, ergänzt:
„Im Mittelpunkt müssen die besten Technologien zur Energieerzeugung und Energiespeicherung stehen und keine ideologischen Vorgaben. Kleinwindenergieanlagen können eigenständig oder als ideale Ergänzung zu Photovoltaikanlagen einen sinnvollen Beitrag zu einer dezentralen Energiewende leisten. Der Bund unterstützt die Errichtung von Kleinwindenergieanlagen mit verschiedenen Investitionsförderprogrammen, unter anderem das ‚Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau‘ und das KfW-Kreditprogramm Erneuerbare Energien ‚Standard‘ (270). Das zuständige Ministerium sieht den Hauptanwendungsbereich für die Nutzung der Kleinwindenergieanlagen künftig in landwirtschaftlichen Betrieben. Wir denken, dass Kleinwindenergieanlagen auch in städtischen Gebieten ihren Anteil zur Energiewende beitragen können.
Die Energiewende gelingt nur, wenn jeder seinen Beitrag leistet. Mit der Errichtung von Kleinwindenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten kann auch der urbane Raum einen aktiven Beitrag leisten.“