CDU-Fraktionsbeschluss – Maskenpflicht nur noch im medizinischen Bereich
In der aktuellen Fraktionssitzung der CDU im Landtag von Sachsen-Anhalt wurde von den Abgeordneten mehrheitlich beschlossen, dass mit dem Auslaufen der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung, ab dem 29.10.2022 die Maskenpflicht in Sachsen-Anhalt nur noch für den medizinischen Bereich umgesetzt werden soll. Dieser Bereich umfasst alle Krankenhäuser und Arztpraxen in denen eine Verpflichtung zum Tragen von medizinischen oder FFP2-Masken in Sachsen-Anhalt gelten soll.
Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende, Guido Heuer: „Mit dem heutigen Beschluss konzentrieren wir uns auf den Schutz der vulnerablen Personengruppen im medizinischen Sektor. Eine hohe Impfquote sowie eine geringe Hospitalisierungsrate rechtfertigen, auch vor dem Hintergrund neu auftretender Virusvarianten, keine grundsätzlichen staatlich verordneten Eingriffe in persönliche Freiheits- und Entscheidungsrechte der Bürgerinnen und Bürger zum Schutz vor COVID-19 mehr. Die Wirksamkeit von Masken ist, bei richtiger Anwendung, wissenschaftlich nachgewiesen. Durch umfangreiche Aufklärungs- und Informationskampagnen genießt die Maske als Schutzinstrument eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Wir plädieren hier an die Eigenverantwortung unserer Bürgerinnen und Bürger, zur korrekten Anwendung von medizinischen oder FFP2-Masken.“
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze, ergänzt: „Jeder Bürger kann ein Impfangebot nutzen und in Eigenverantwortung über individuelle, persönliche Schutzmaßnahmen (z.B. freiwilliges Tragen von Masken, Abstandhalten, Meiden von Großveranstaltungen etc.) entscheiden. Dem mündigen Bürger sollte hier ein eigenverantwortlicher Umgang mit den Risiken für sich und seine Umgebung abverlangt werden können. In diesem Zusammenhang üben wir deutliche Kritik am Bundesgesundheitsminister, dessen ständigen Warnmeldungen und Medienauftritte mehr zur Verunsicherung der Bevölkerung beitragen, als der Aufklärung dienen.“