Wildtiere haben ein Recht auf artgerechte Haltung
Zur derzeitigen Diskussion um potentiell gefährliche Wildtiere in privater Haltung erklärt die umweltpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Sandra Hietel:
„Jedes Tier hat das Recht auf eine artgerechte, an die ursprünglichen Lebensbedingungen angepasste Haltungsweise, in der tierspezifische und natürliche Verhaltensweisen ausgelebt werden können. Entwischt ein gefährliches Wildtier wie zuletzt in Haldensleben, werden nicht nur anliegende Bewohner beunruhigt, sondern auch einer potentiellen Gefahr ausgesetzt. Ein erster Schritt wäre hier eine flächendeckende Meldepflicht für alle außerhalb des natürlichen Vorkommens gehaltenen gefährlichen Wildtiere.
Im Sinne einer stark am Tierschutz und Tierwohl orientierten Politik ist es unumgänglich, die Privathaltung von gefährlichen Tieren wie in anderen Bundesländern zu regeln und behördlich zu kontrollieren. Die Haltung eines gefährlichen Tieres sollte der Erlaubnis der Gemeinde bedürfen, soweit das Bundesrecht nichts anderweitiges vorsieht und der Antragssteller ein berechtigtes Interesse vorlegen kann.“