Verhandlungen zum Gleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt nicht an der CDU gescheitert!
Zum Vorwurf der Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Cornelia Lüddemann, die CDU-Fraktion hätte ein Gleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt verhindert, erklärt Jens Kolze, gleichstellungspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Diesen Vorwurf werden wir nicht auf uns sitzen lassen! Frau Lüddemann ist nicht die alleinige Anwältin der berechtigten Anliegen der Gleichstellungspolitik.
Bereits in der letzten Wahlperiode hat die CDU zur Verbesserung der beruflichen Chancen insbesondere von Frauen im öffentlichen Dienst gefordert, dass bestehende veraltete Frauenfördergesetz zu einem modernen Gleichstellungsgesetz für Frauen und Männer weiterzuentwickeln. Zur Umsetzung des Koalitionsvorhabens zur Schaffung eines modernen Gleichstellungsgesetzes in der laufenden Wahlperiode hat Frau Ministerin Keding im Abstimmungsverfahren der Landesregierung einen Gesetzentwurf erarbeitet. Die Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag ist seinerzeit u. a. an der Forderung der Grünen gescheitert, dass nur Frauen als kommunale Gleichstellungsbeauftragte in Betracht kommen sollen und dass für die Wahl der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ausschließlich nur die weiblichen Beschäftigten wahlberechtigt sein sollen.
Eine Vereinbarung, dass Männer als Gleichstellungsbeauftragte und vom Wahlrecht ausgeschlossen werden sollen, ist uns nicht bekannt. Sie ist nicht Bestandteil des Koalitionsvertrages. Die CDU-Landtagsfraktion sieht in diesen Punkten eine klare Diskriminierung von Männern, die dem Gesetzeszweck diametral entgegensteht. Dass auch Männer die Aufgaben eines Gleichstellungsbeauftragten verantwortungsvoll wahrnehmen können, zeigt uns der Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Wittenberg.
Vielleicht sollte in diesem Punkt Frau Kollegin Lüddemann das Gespräch mit der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten suchen, die diese geschlechterspezifische Festlegung ebenfalls nicht nachvollziehen können.“