Urteil entlastet viele Unternehmen in Coronazeiten
Zur gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, Steuerzinsen von sechs Prozent für Nachzahlungen und Erstattungen als verfassungswidrig einzustufen, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas:
„Während der Sparzins schon einige Zeit nicht mehr existiert, schlugen bei Steuernachzahlungen sechs Prozent Zinsen zu Buche – ein Umstand, der nicht mehr vermittelbar ist. Wir begrüßen deshalb das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Es führt gerade in Coronazeiten zu Entlastungen vieler gebeutelter wirtschaftlicher Unternehmen.
Die Aufgabe des Gesetzgebers wird nun sein, einen zeitgemäßen und wirtschaftlich begründbaren Zinssatz für die Besteuerung festzulegen. Vor dem Hintergrund der pandemischen Lage sollte dies mit Augenmaß und im Sinne der Bürger unseres Landes geschehen.“