Systemwechsel für die Bewertung des Infektionsgeschehens gefordert
Zur heutigen Landtagsdebatte um den Antrag der Koalitionsfraktionen „Wege aus der Krise – Sachsen-Anhalt-Plan“ erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Sachsen-Anhalt muss für die nächsten Monate eine klare Strategie zur Normalisierung des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens entwickeln. Ein Dauerlockdown ist für uns keine Option, wir brauchen flexible Reaktionsschemata und keine starren Inzidenzwerte, um die Pandemie gezielt dort einzudämmen, wo sie über die gesetzten Infektionsziele hinaus auftritt. Die CDU-Fraktion fordert einen grundsätzlichen Systemwechsel für eine sachgerechte Bewertung des regionalen Infektionsgeschehens. Dazu zählen neben der allgemeinen Inzidenz auf 100.000 Einwohner pro Woche unter anderem auch der Anteil der tatsächlich verfolgbaren Covid-19-Infizierten sowie die Reproduktionszahl. Diesen und andere Punkte haben wir in einem Fraktionsbeschluss festgehalten.
Ab der kommenden Woche wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten wieder erweitert. Ab dem 8. März können zusätzlich körpernahe Dienstleistungen wie Nagelstudios und Kosmetikstudios mit tagesaktuellen Tests öffnen. In Regionen mit Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 sind ab kommender Woche zudem Terminshopping und auch Individualsport im Freien möglich. Ab 22. März könnten bereits die Außengastronomie sowie Kinos und Theater je nach Infektionsgeschehen wieder öffnen. Damit gibt es erstmals eine Perspektive für die seit Monaten gescholtene Branche. Mit dem Sachsen-Anhalt-Plan waren wir vielen Bundesländern einen Schritt voraus. Wichtig ist, dass wir nicht blind einzelne Wirtschaftsbereiche öffnen. Die Öffnungen müssen in sich plausibel untereinander sein.
Generell müssen wir die Anstrengungen weiter verstärken, um insbesondere die Impfungen signifikant zu erhöhen. Das heißt konkret: Impfzeiten von 9 bis 16 Uhr müssen der Vergangenheit angehören. Generelle Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass ausreichend Impfstoff, egal welcher Charge, zur Verfügung gestellt werden muss. Darum ist es unerlässlich, dass zusätzlich zu den Impfzentren auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit in die Impfordnung des Bundes einbezogen werden. Uns allen sollte bewusst sein, dass die Pandemie keineswegs vorbei ist. Wir wissen, dass diese Bewährungsprobe mittlerweile die Akzeptanzgrenze in Teilen der Bevölkerung überschritten hat. Ich bedanke mich erneut bei allen Menschen die, beruflich oder privat, trotz der drastischen Einschränkungen, mithelfen, diese Pandemie in den Griff zu bekommen.“