Sicherheit in der JVA Halle (Saale), Tschernich-Weiske: „Ministerin informiert transparent und umfassend“
Im Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz des Landtags von Sachsen-Anhalt hat das Justizministerium heute ausführlich zu den Ergebnissen der Expertenkommission zur Überprüfung der Sicherheit in der Justizvollzugsanstalt Halle (Saale) Stellung genommen. Die Kommission war im vergangenen Jahr eingesetzt worden, nachdem der inzwischen verurteilte Attentäter von Halle, Stephan B., im Mai 2020 in der JVA Halle über einen Zaun im Innenbereich des Gefängnisses geklettert und einige Zeit unbeobachtet war.
Die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Karin Tschernich-Weiske, dazu: „Die Transparenz-Offensive von Justizministerin Franziska Weidinger ist lobenswert. Der Vorfall wurde vollständig intern aufgearbeitet. Dabei wurden auch Strukturen, Abläufe und Technik analysiert und verbessert.“ Den Ausschussmitgliedern wurde berichtet, welche Maßnahmen die mit Experten aus Niedersachsen, Sachsen und Thüringen besetzte Kommission zur Optimierung der Arbeit in der Justizvollzugsanstalt Halle erarbeitet hat. Die meisten Empfehlungen wurden bereits umgesetzt oder werden noch realisiert. So soll insbesondere in die Sicherheitstechnik der JVA investiert, interne Abläufe etwa bei der Informationsweitergabe oder der Bewachung von Gefangenen optimiert werden. „Es ist wichtig, aus solchen Vorkommnissen zu lernen, um diese künftig auszuschließen“, betont Tschernich-Weiske. Im nichtöffentlichen Teil berichtete das Justizministerium auch über die bekannten Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Inhaftierten. „Aus den Erläuterungen wurde klar, dass der Gefangene durch sein Verhalten in der Haft eine Herausforderung für die staatlichen Strukturen ist. Umso wichtiger ist es uns an dieser Stelle, den Bediensteten im Justizvollzug für ihre nicht einfache Arbeit im Justizvollzug in Sachsen-Anhalt zu danken.“
Hinweis:
Da das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz im nichtöffentlichen Teil der Ausschusssitzung vorgetragen hat, können keine Details zu den einzelnen Punkten mitgeteilt werden.