Rede der bildungspolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, zum Beschluss des Erwachsenenbildungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Vizepräsident,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
die Erwachsenenbildung ist in der Verfassung unseres Bundeslandes in § 30 als dritte Säule des Bildungswesens festgeschrieben: Dort heißt es in Satz 1 „Träger von Einrichtungen…der Erwachsenenbildung sind neben dem Land und den Kommunen auch freie Träger.“ Und in Satz 2: …“Die Erwachsenenbildung ist vom Land zu fördern.“ Damit wird einerseits ihre Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger festgeschrieben, andererseits auf die gewünschte Trägervielfalt hingewiesen. Und ebenso festgeschrieben ist die finanzielle Unterstützung des
lebenslangen Lernens.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das derzeit gültige Erwachsenenbildungsgesetz stammt aus dem Jahr 1992, es bildet also seit fast 30 Jahren die Grundlage für die staatliche Förderung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt.
Schon seit mehreren Wahlperioden wurde eine Überarbeitung des Gesetzes im politischen Raum diskutiert – und nun ist es endlich so weit, dass im Ein-vernehmen mit den Verantwortlichen für die Erwachsenenbildung im Land und im Einvernehmen mit dem Landesausschuss für Erwachsenenbildung, dem gesetzlich verankerten Beratungsgremium des Kultusministeriums, ein neues Gesetz erarbeitet wurde. Die Veränderungen im Gesetz sind geprägt von gesellschaftlichen Veränderungen wie zum Beispiel dem Einfluss der Digitalisierung auf alle Lebensbereiche – oder der dringenden Notwendigkeit, sich dem Schwerpunktbereich Alphabetisierung und Grundbildung weiter zuzuwenden, einem Thema, das lange im Verborgenen schlummerte und nun endlich, sogar unter der Schirmherrschaft unseres Ministerpräsidenten, Akzeptanz gefunden hat.
Eine schon immer bedeutsame Forderung der anerkannten Einrichtungen der
Erwachsenenbildung ist die Planungssicherheit. Mit der neuen Fördersystematik, so hoffe ich, wird hier eine Verbesserung eintreten, die, das weiß ich, durch die damit verbundene Wertschätzung ihrer Arbeit zur Förderung der Motivation bei den Erwachsenenbildnerinnen und Erwachsenenbildnern führen wird.
Auch die themenbezogene Bezuschussung für Bildungsveranstaltungen, die sich mit gesellschaftlich besonders relevanten Inhalten befassen, ist zu begrüßen. Natürlich hat es auch bisher schon politische Bildung oder Medienbildung an unseren Einrichtungen gegeben.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Land hat nun eine gewisse Steuerungsfunktion und kann damit das Risiko abmildern, dass für manche Themenbereiche die Bürgerinnen und Bürger erst aufgeschlossen werden müssen. Ein positives Beispiel in den zurückliegenden Jahren sind Kursveranstaltungen zu ehrenamtlichen Themen oder der Umgang mit PC,Laptop oder Handy für ältere Menschen, die damit lernen, sich eine ganz neue Welt zu erschließen. Die Festlegung der Themenschwerpunkte durch eine Verordnung, die vorher diskutiert wird, scheint mir auch ein Beitrag für Partizipation im Sinne von Mitspracherecht. Minister Tullner hat sich in seiner Rede zu den finanziellen Festlegungen geäußert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
selbstverständlich kann man immer mehr fordern, sowohl in der Summe als auch hinsichtlich des vorgesehenen Zeitraums. Ich kann Ihnen versichern, dass ich es nicht für vorstellbar gehalten hätte, ein solches Gesetz hier verabschieden zu dürfen, das in inhaltlicher und auch in finanzieller Hinsicht so weitreichend ist und damit die Wertschätzung gegenüber dem lebenslangen Lernen in Gesetzesform in solcher Weise zum Ausdruck bringt.
Ein herzliches Dankeschön an das Bildungsministerium, den LAEB und alle Mitwirkenden, die in einem beispielhaften Prozess des miteinander Diskutierens und des miteinander um die beste gemeinsame Lösung Ringens die Entstehung und letztendlich die Akzeptanz dieses Gesetzes ermöglicht haben.
Hohes Haus, Erwachsenenbildung ist nicht häkeln. Erwachsenenbildung bringt Menschen mit ganz unterschiedlichen Erfahrungen und Bildungshintergründen zusammen und leistet damit einen großen Anteil am gesellschaftlichen Zusammenhalt, ganz im Sinne von Inklusion. Und – Erwachsenenbildung erfüllt meinen Anspruch auf gleichwertige Lebensqualität in Sachsen-Anhalt, denn sie ist überall für uns da, in den Städten und in den Dörfern.
Ich bitte um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf.