Nach Rundfunkurteil und Beitragserhöhung: Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschleunigen
Nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. August 2021 zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag wurde Klarheit geschaffen und der Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36€ erhöht. Dazu erklärt Markus Kurze, Parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die Entscheidung der Karlsruher Richter haben wir ausgewertet und in unsere medienpolitische Arbeit einfließen lassen. Das Urteil ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zugleich zeigt das Urteil aber auch die fehlenden Partizipationsmöglichkeiten für die gewählten Vertreter der Landesparlamente, insbesondere bei der Frage zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages. In dieser Frage haben wir eine bundesweite Diskussion angestoßen. Als Fraktion werden wir uns weiter für die Umsetzung, der von der KEF geforderten Strukturreformen stark machen.
Rainer Robra, Kultur- und Staatsminister des Landes Sachsen-Anhalt, erklärt dazu: „Bei der Debatte um Auftrag und Struktur werden wir auf beitragsstabilisierende Elemente achten. Dazu gehört eine strikte Kostentransparenz, die offenlegt, wofür das Geld der Beitragszahler von den Anstalten ausgegeben wird. Daran können auch weitere Vorgaben der KEF für mehr Wirtschaftlichkeit anknüpfen.“
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist als eine starke Säule für die mediale Grundversorgung unerlässlich. Dies haben wir im Koalitionsvertrag verankert. Damit er zukunftsfähig wird und bezahlbar bleibt, müssen wir jetzt die Struktur- und Auftragsreform weiter vorantreiben. Wie das geht, zeigt der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), der bereits große Reformbemühungen unternommen hat.“, so Kurze abschließend.