Mietpreisbremse verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Berliner Landesgesetz zum Berliner Mietendeckel heute für nichtig, da es gegen das Grundgesetz verstoße. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, welcher das rot-rot-grüne Mietendeckel-Landesgesetz heute für verfassungswidrig erklärt. Bundesländern ist es nach aktueller Verfassungslage verboten, in den Mietmarkt einzugreifen.
Die rot-rot-grüne Landesregierung von Berlin braucht nur mal einen Blick in die Fotoalben der DDR zu werfen. Am Ende der DDR war die Wohnungssubstanz kaum noch akzeptabel, weil zu wenig investiert wurde, da die Mieten dafür zu gering waren.
Eine Mietdeckelung ist, ebenso wie Staatswohnungen übrigens auch, keine geeignete Maßnahme. Wir benötigen dezentrale Wohnungslösungen und effektive Stadtumbaumaßnahmen statt einer Mietpreisbremse. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung. Anreize auch für private Investitionen in leerstehenden Wohnraum oder dessen Aufwertung müssen bestehen bleiben.“