Mehr Qualität durch Anpassungen an die Digitalisierung
Zur ersten Beratung des Gesetzentwurfes zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Mit dem Staatsvertrag bekennen sich die drei mitteldeutschen Länder zu ihrem MDR. Gerade nach der Debatte in den letzten Monaten ist das ein starkes Signal. Der MDR ist die Vorzeige-Rundfunkanstalt. Mit schlanken Strukturen und viel Engagement bedient er drei Bundeländer zuverlässig mit Informationen, Bildung, Kultur und Unterhaltung.
Der Staatsvertrag trägt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung, wonach die Besetzung der Rundfunkgremien nur maximal bis zu einem Drittel aus Mitgliedern des politischen Umfeldes erfolgen soll. Ferner wurde der Rundfunkrat an die gesellschaftlichen Veränderungen angepasst und erweitert. Dies führt allerdings zu einer unausgewogenen Sitzverteilung im Rundfunkrat, welche es auszugleichen gilt.
Der Digitalisierung und den damit verbundenen Möglichkeiten und Erfordernissen trägt die Änderung des MDR-Staatsvertrages Rechnung. Mit der fortschreitenden technischen Entwicklung kann die Trimedialität von Fernsehen, Radio und Internet noch besser verzahnt werden.
Die CDU-Fraktion bekennt sich zum MDR und hat auch in den vergangenen Monaten immer zum MDR gestanden. Er ist wichtig und richtig. Die Novellierung des MDR-Staatsvertrages enthält eine Vielzahl von Erneuerungen, die im Ausschuss diskutiert werden müssen.“