Kurze zu BVerfG-Urteil zum Rundfunkbeitrag: Haben mit konsequenter Haltung die notwendigen Strukturdiskussionen angestoßen. Diese gilt es nun fortzuführen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG) hat heute sein Urteil zu den Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag und der damit abgelehnten Erhöhung des Rundfunkbeitrags bekanntgegeben. Dazu erklärt Markus Kurze, Parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Wir haben vor der höchstrichterlichen Entscheidung natürlich Respekt und werden das Urteil in unsere medienpolitische Arbeit einfließen lassen.
Unser gemeinsames Ziel muss weiterhin sein, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Gesellschaft hoch zu halten. Diese Akzeptanz bemisst sich auch an der Höhe des Rundfunkbeitrages. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Bestandteil unserer Demokratie und des dualen Rundfunksystems. Er muss erhalten und bezahlbar bleiben.
Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, die Forderungen der KEF endlich umzusetzen und offene Einsparpotentiale konsequent auszuschöpfen. Die notwendigen Strukturreformen müssen vorangetrieben werden. Eine kritische Debatte über die Größe und den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist jetzt bundesweit notwendig.
Ein gutes Beispiel ist der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), der mit zukunftsorientierten und wirtschaftlichen Strukturen sowie einem transparenten Umgang der Beitragsgelder Maßstäbe setzt. Der 3-Länder Anstalt ist durch die länderübergreifende Struktur mit den Landesfunkhäusern eine regionale und ausgewogene Berichterstattung bei effektivem Finanzumgang möglich.“