Komplexes Gesetz offenbart erhöhten Anhörungsbedarf
Das Agrarstrukturgesetz soll die Gesetze zum landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr (Grundstückverkehrsgesetz, Landpachtverkehrsgesetz, Reichssiedlungsgesetz und landesrechtliche Ausführungsvorschriften) in einem Gesetz zusammenführen. Stellungnahmen im Zuge des Anhörungsverfahrens zeigen schon jetzt die Komplexität des Vorhabens. Dazu erklärt Bernhard Daldrup, Mitglied der Arbeitsgruppen Landwirtschaft und Umwelt sowie Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft:
„Die Hauptziele des Agrarstruktursicherungsgesetzes sind, die Tätigkeiten von Investoren in Sachsen-Anhalt zu regulieren, die regionale Wertschöpfung zu erhöhen und der Forderung nach einer breiten Streuung des Bodeneigentums zu entsprechen. Dabei sollen die nachhaltige Sicherung und Förderung einer leistungsfähigen und vielfältigen Agrarstruktur gewährleistet werden. Erste Stellungnahmen u. a. des Landkreistages oder des Leibniz-Institutes für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO) zeigen, wie komplex das Thema ist und die unterschiedlichen Interessen aller Akteure aufeinanderprallen.
Das land- und forstwirtschaftliche Eigentum sind Lebens- und Erwerbsgrundlage und zugleich ein wichtiger Identifikationsfaktor der Menschen in Sachsen-Anhalt. Ziel der CDU-Fraktion ist, die Rahmenbedingungen für eine weitere nachhaltige Entwicklung unserer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe aktiv zu gestalten. Das Engagement außerlandwirtschaftlicher Akteure auf dem Bodenmarkt und die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Pacht- und Bodenpreise betrachten wir mit Sorge.
Dies hat uns veranlasst, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Grundstücksverkehrs zu novellieren. Um diese rechtssicher zu gestalten, sollten wir uns im Verfahren die notwendige Zeit geben. Die Pandemielage erschwert die Beratungen zum Gesetz zusätzlich, denn auf umfangreiche, notwendige Anhörungen müsste größtenteils verzichtet werden. Daneben besteht aber ein erhöhter Aufklärungsbedarf zu den Zielen der Gesetzesinitiative. Wir gehen mit Blick auf das Ende der Legislaturperiode davon aus, dass die angesetzte Terminierung für das Verfahren nicht genügt, um den Anforderungen an ein rechtssicheres und akzeptiertes Gesetz gerecht zu werden.
Die Behauptung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die CDU-Fraktion würde das Zustandekommen des Gesetzes verhindern wollen, entbehrt daher jeglicher Grundlage. Vielmehr zeigt das Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen im Punkt ‚Landwirtschaftlicher Bodenmarkt neu regeln‛ (730-735), dass sie den jetzigen Gesetzentwurf so nicht umsetzen wollen, da ihre ideologischen Ziele im Entwurf nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden haben.“