Die Gewährung von Grundrechten ist kein Privileg
Zur Debatte um die Aufhebung von Kontaktbeschränkungen für Geimpfte erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull:
„Sobald es absehbar ist, dass jedem, der es will, ein Impfangebot unterbreitet werden kann, müssen die Grundrechte wieder vollständig in Kraft gesetzt werden. Mit der Ankündigung, dass bis spätestens Ende Juni die Impfpriorisierung aufgehoben werden kann, wäre dies ein geeigneter Zeitpunkt, entsprechende Schritte bei der Rückkehr zur Normalität einzuleiten.
Aktuell ist es in Sachsen-Anhalt vorgesehen, dass vollständig Geimpfte zwei Wochen nach dem letzten Impftermin von der Testpflicht befreit werden. Andere Verpflichtungen, wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, bleiben jedoch weiterhin in Kraft. Bestehende Einschränkungen, zum Beispiel beim Besuch von Senioreneinrichtungen, müssen der Lage entsprechend aufgehoben werden.“