Agrarstrukturgesetz muss akzeptiert werden – Die CDU macht gern Lobbyarbeit für die vielen bäuerlichen Betriebe im Land
Zur heutigen Landtagsdebatte um die Agrarstruktur im Land Sachsen-Anhalt erklärt der Vorsitzende des Ausschusses Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bernhard Daldrup:
„Das Thema Agrarstruktur ist ein sehr komplexes, die Landwirtschaft massiv bewegendes und von starken Interessengegensätzen geprägtes Thema. Im November letzten Jahres brachten die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zum Agrarstrukturgesetz Land Sachsen-Anhalt in den Landtag ein. Die einhellige Meinung aller Beteiligten und Zielstellung dieses Gesetzentwurfs sind, den Ausverkauf an landwirtschaftlichen Flächen zu erschweren, um Ackerland vor Spekulationen zu schützen und die heimischen landwirtschaftlichen Betriebe im Wettbewerb zu unterstützen.
Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens gingen sowohl bei den einzelnen Fraktionen als auch im Landwirtschaftsausschuss zahlreiche Stellungnahmen aller beteiligten Verbände und berufsständischen Zusammenschlüsse ein. Dies zeigt wiederum, dass die Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit sehr wichtig ist und Raum für zahlreiche Diskussionen bietet.“
Der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dietmar Krause, ergänzt: „Angesichts der Einschränkungen durch die aktuelle Pandemielage wurden vermehrt schriftliche Anhörungen und Anhörungen im Wege von Videokonferenzen durchgeführt. Es ist allerdings festzustellen, dass auch aufgrund der zahlreichen Stellungnahmen eine vernünftige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form von Anhörungen und Fachgesprächen derzeit nicht umsetzbar ist. Daneben besteht ein erhöhter Aufklärungsbedarf zu den Zielen der Gesetzesinitiative. Wir gehen mit Blick auf das Ende der Legislaturperiode davon aus, dass die angesetzte Terminierung für das Verfahren nicht genügt, um den Anforderungen an ein rechtssicheres und akzeptiertes Gesetz gerecht zu werden.
Für die vielen bäuerlichen Betriebe im Land machen wir gern Lobbyarbeit. Der Vorwurf der Grünen entspricht nicht den Tatsachen und ist allein dem Wahlkampf geschuldet. Dass die Materie äußerst schwierig ist, zeigt, dass es bis jetzt keinem Land gelungen ist, ein solches Gesetz zu verabschieden. Sachsen-Anhalt ist im Vergleich am weitesten.“