Zum Schutz unserer Demokratie Befugnisse ausweiten
Der Gesetzentwurf zur geplanten Verfassungsschutznovelle wurde heute im Kabinett behandelt. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Die Novellierung der gesetzlichen Grundlagen dient der Stärkung des Verfassungsschutzes. Für eine erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung ist es jedoch unabdingbar, dass der Verfassungsschutz im Land mit ausreichend Befugnissen ausgestattet und dessen Arbeit nicht in Frage gestellt wird. Unsere streitbare Demokratie erfordert den besonderen Schutz unserer Verfassung, da sie Menschenrechte und Freiheit gewährleistet.
Da die Zahl der Verfassungsfeinde in Deutschland nicht abnimmt und diese mit der Zeit gehen, muss auch der Verfassungsschutz alle technischen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Extremismus ausschöpfen dürfen. Insbesondere die sogenannte Quellen-TKÜ ist ein technisches Mittel, um konspirativ genutzte Kommunikationsverbindungen zu identifizieren. Hierdurch kann eine laufende Kommunikation (zum Beispiel Skype-Gespräche oder WhatsApp-Chats) überwacht werden. Ermittlern des Verfassungsschutzes muss es erlaubt werden, Mitteilungen von verdächtigen Personen über Messenger-Dienste wie WhatsApp, Telegram oder Signal zu überwachen. Im Unterschied zu Telefonaten und SMS, die einfach mitgehört oder -gelesen werden können, nutzen diese Dienste standardmäßig eine Verschlüsselung.
Die Grünen verkennen mit ihrer ablehnenden Haltung, dass der Verfassungsschutz zum Wohle unseres Rechtsstaates agiert. Wir erwarten von den Grünen vor dem Hintergrund der Ereignisse in Halle einen ernsthafteren und restriktiveren Kampf gegen den Rechtsextremismus, ansonsten machen sie sich unglaubwürdig, wenn sie nur mit angezogener Handbremse gegen Rechtsextremisten vorgehen wollen.
Wir werden im parlamentarischen Verfahren für die Quellen-TKÜ kämpfen, denn sie ist zur effektiven Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes unverzichtbar.“