Wir sorgen für Handlungsfähigkeit der Kommunen, auch in Notzeiten
Zu den geplanten Änderungen des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften erklärt der kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Wir wollen es den Kommunen ermöglichen, Satzungen rechtswirksam über das Internet zu veröffentlichen. Das spart nicht nur Kosten, sondern entspricht auch der Lebenswirklichkeit vieler Menschen in unserem Land die sich im Netz ihre Informationen suchen. Beratungen von Ortschafts-, Gemeinde- und Stadträten sowie von Ausschüssen per Videokonferenz sollen in Notlagen, etwa im Katastrophen- oder Pandemiefall, rechtlich zulässig sein. Elektronische Abstimmungen sollen ebenfalls möglich sein, wenn das Votum des jeweiligen Mitglieds öffentlich nachvollziehbar ist. Die Öffentlichkeit kommunalpolitischer Entscheidungen ist ein hohes Gut und darf nur im Ausnahmefall eingeschränkt werden.
Um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen auch in Ausnahmesituationen sicherzustellen werden weitere Regelungen getroffen. Sollte wegen höherer Gewalt eine Wahl nicht wie gewohnt in Wahllokalen durchgeführt werden können, werden die Möglichkeiten für eine reine Briefwahl geschaffen. Unser klares Ziel, die kommunale Selbstverwaltung auch in Krisenzeiten sicherstellen und kommunalpolitische Entscheidungen auch in Notzeiten ermöglichen.“