Wir schaffen Rechtssicherheit für die Kommunen, auch in Notzeiten.
Zum heutigen Beschluss des Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften erklärt Tobias Krull, kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Mit der heutigen Beschlussfassung haben wir für die Kommunen und die ehrenamtlichen kommunalpolitisch Aktiven Rechtssicherheit geschaffen. Gerade in der aktuellen Lage wurde deutlich, dass die gesetzlichen Regelungen zum Beispiel zur Durchführung von Sitzungen in Form von Videokonferenzen bisher nicht ausreichend waren. Durch die Änderungen wird die Handlungsfähigkeit der kommunalen Vertretungen, wie Gemeinde- und Stadträte sowie Kreistage, in Notlagen gesichert. Die kommunale Selbstverwaltung wird nachhaltig gestärkt.
In dem Gesetz sind weitere Erleichterungen für die Haushaltsführung in den Kommunen vorgesehen. Schlussendlich wird auch die Möglichkeit geschaffen, in einem absoluten Ausnahmefall auch die Urnenwahl durch eine generelle Briefwahl zu ersetzen, um die Wahldurchführung sicherzustellen. Mit den Gesetzesänderungen wollen wir die Kommunen bei der Bewältigung der aktuellen Lage oder zukünftigen Notlagen unterstützen.“