Überbrückungshilfen schnell auszahlen
Der heutige Finanzausschuss des Landtages beschäftigte sich u.a. mit der Corona-Pandemie und den Folgen des „Lockdown light“. Finanzminister Michael Richter führte in diesem Zusammenhang zu den vom Bund geplanten Überbrückungshilfen aus. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion des Landtages von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata:
„Wir werden alle Hebel in Bewegung setzen, um möglichst schnell die Überbrückungshilfen weiterzuleiten. Es wird niemand, der aufgrund politischer Entscheidungen z. B. sein Geschäft oder seine Gastronomie nicht öffnen darf, allein gelassen. Wir erwarten schnellstmöglich, dass der Bund nun seinen Ankündigungen Taten zur Schaffung der Rahmenbedingungen für die Überbrückungshilfe folgen lässt und eine entsprechende Richtlinie erstellt sowie kurzfristig das Land in die Lage versetzt, die Hilfen unverzüglich auszureichen.“
Hintergrund:
„Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 erhalten. Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats, gezahlt wird sie für jede angeordnete Lockdown-Woche. Bei jungen Unternehmen, die nach November 2019 gegründet wurden, gelten die Umsätze von Oktober 2020 als Maßstab. Soloselbständige haben das Wahlrecht, als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde zu legen.“