Thomas: Gericht folgt Auffassung der CDU-Fraktion
Die Landesregierung hat heute zur Corona-Pandemie beraten. Im Zuge der steigenden Infektionszahlen hat sie entschieden, geplante Lockerungen zu verschieben und auf regionale Eindämmungsmaßnahmen abzustellen. Zeitgleich hat das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg die Regelung des Landes zum Beherbergungsverbot außer Vollzug gesetzt. Dazu erklärt der stellv. Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas:
„Es steht außer Frage, dass sich die zweite Welle der Corona-Pandemie auf-baut und wir mit abgestimmten Maßnahmen stringent gegensteuern müssen. Der Sachsen-Anhalt-Weg ist richtig! Regionale Eindämmungsmaßnahmen sind zielführend.
Mit Blick auf das Beherbergungsverbot folgt das Gericht der Auffassung der CDU-Landtagsfraktion. Die Regelungen in den Ländern waren zu widersprüchlich, eine bundeseinheitliche Regelung wäre wünschenswert. Auch in anderen Bundesländern haben Gerichte die ausgesprochenen Beherbergungsverbote aufgehoben.“
„Das Hotel- und Beherbergungsgewerbe hat in den zurückliegenden Monaten bewiesen, dass sie die Kontakt- und Hygieneregeln einhalten. Viele Häuser haben erheblich investiert, um den Corona-Auflagen gerecht zu werden. Trotz eines umsatzstarken Sommers gibt es keine Belege dafür, dass Hotels und Pensionen zu einem Anstieg der Infektionszahlen beigetragen haben. Gaststätten und Restaurants sind keine Infektionsherde. Sie haben ausgefeilte Hygienekonzepte entwickelt“, so Thomas. Die gesamte Branche steht vor ungeahnten Herausforderungen. Eine Normalisierung wird wahrscheinlich erst eintreten, wenn ein weltweiter Impfstoff gegen die Corona-Pandemie gefunden worden ist.
Lars-Jörn Zimmer, tourismuspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion ergänzt: „Es gibt keine Hinweise darauf, dass Reisen durch Deutschland zu einem nennenswerten Anstieg der Infektionszahlen beigetragen haben. Restaurant-besuche sind grundsätzlich sicher. Wir rufen aber auch alle auf, die Kontakte zu reduzieren und nur in kleinen Kreisen die Angebote zu nutzen. Einen weiteren Lockdown können die zahlreichen Klein- und Familienbetriebe finanziell nicht mehr stemmen. Die Landesregierung ist daher gefordert, weiter mit Augenmaß zu agieren.“